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Anmeldung von Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur, Netzbetreibern und Finanzbehörden

Anmeldung von Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur, Netzbetreibern und Finanzbehörden
Alle in Deutschland installierten netzgekoppelten PV-Anlagen müssen registriert werden. Sowohl das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) als auch die jeweiligen Netzbetreiber. Was sind die wichtigen Punkte bei der Registrierung?

Bundesnetzagentur: Anmeldung bei MaStr
Seit Februar 2019 führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Marktstammdatenregister (MaStr) das zentrale Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Das Register enthält Stammdaten von Strom- und Gaskraftwerken und Marktteilnehmern wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energieversorgern. Grund ist der Bürokratieabbau und die Vereinheitlichung verschiedener behördlicher Meldepflichten. Die Nichteinhaltung der Registrierungsanforderungen kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Und das sollten Sie bedenken (Quelle: https://www.marktstammdatenregister.de):

Betreiber müssen sich registrieren und Systemdaten eingeben. Alle Daten müssen aktuell gehalten werden. Das bedeutet, dass auch Erweiterungen bestehender Systeme gemeldet werden müssen. Die Registrierungspflicht gilt auch für Photovoltaikanlagen, bei denen der Strom direkt verkauft wird (z. B. wenn der Strom beim Mieter zu Hause verkauft wird). Auch Anlagen, die nicht ins Netz einspeisen, müssen gemeldet werden. Aber nur, wenn Sie eine Netzwerkverbindung haben. Off-Grid-Systeme können (können) nicht registriert werden.

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Bundesnetzagentur: Anmeldung bei MaStr


Seit Februar 2019 führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Marktstammdatenregister (MaStr) das zentrale Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Das Register enthält Stammdaten von Strom- und Gaskraftwerken und Marktteilnehmern wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energieversorgern. Grund ist der Bürokratieabbau und die Vereinheitlichung verschiedener behördlicher Meldepflichten. Die Nichteinhaltung der Registrierungsanforderungen kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Und das sollten Sie bedenken (Quelle: https://www.marktstammdatenregister.de):

Betreiber müssen sich registrieren und Systemdaten eingeben. Alle Daten müssen aktuell gehalten werden. Das bedeutet, dass auch Erweiterungen bestehender Systeme gemeldet werden müssen. Die Registrierungspflicht gilt auch für Photovoltaikanlagen, bei denen der Strom direkt verkauft wird (z. B. wenn der Strom beim Mieter zu Hause verkauft wird). Auch Anlagen, die nicht ins Netz einspeisen, müssen gemeldet werden. Aber nur, wenn Sie eine Netzwerkverbindung haben. Off-Grid-Systeme können (können) nicht registriert werden.